Lärmkartierung
Kartenvorschau
Beschreibung
Der Darstellungsdienst (WMS) Lärmkartierung Brandenburg beinhaltet Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Der Dienst gliedert sich in vier Gruppenlayer: Hierzu gehören der Lärmschutzbereich, die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, Strategische Lärmkarten für Straßen und Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) sowie die ruhigen Gebiete im Land Brandenburg. Weitere Details zu den jeweiligen Lärmkartierungen sind in den Beschreibungen der einzelnen Gruppenlayer zu finden. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz/Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Ballungsraum Potsdam sowie bis zur 3. Stufe der EU-Umgebungslärmkartierung im Jahr 2017 den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg. Im Jahr 2017 umfasst der Untersuchungsraum im Land Brandenburg auch die Auswirkungen der Geräuschbelastung durch den Großflughafen Berlin-Tegel (die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt). Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz/Jahr sowie die des Ballungsraumes Potsdam wurde 2017 und 2022 fortgeführt. Aufgrund der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) am 31.10.2020 wurde der Großflughafen Berlin-Tegel am 05.05.2021 als Verkehrsflughafen entwidmet. Die EU-Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen wurde im Jahr 2022 für den Flughafen Berlin Brandenburg fortgeführt. Siehe auch: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/immissionsschutz/laerm/umgebungslaerm/laermkartierung/ Jeder Layer (außer Lärmschutzbereich) verfügt über ein alternatives Farbschema (style=barrierefrei). Für die Darstellung der Lärmindizes der 1. bis 3. Stufe der EU-Umgebungslärmkartierung wurde das Farbschema nach DIN 18005-2: 1991 verwendet. Die Lärmindizes der 4. Stufe der EU-Umgebungslärmkartierung im Jahr 2022 werden mit dem Farbschema der DIN 45682 vom April 2020 dargestellt.
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